Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die LANGE GMBH & CO. KG bietet Artikel ausschließlich zu nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Sie können den Text herunterladen oder ausdrucken. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen erkennen wir nicht an, es sei denn, sie werden von uns schriftlich bestätigt oder unsererseits für bestimmte Geschäfte vorgegeben.

§ 1 Allgemeines
(1) Für alle Angebote und Aufträge sind ausschließlich nachstehende Geschäftsbedingungen maßgebend. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Besteller, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten unsere AGB als angenommen.
(2) Geschäftsbedingungen des Bestellers haben für uns auch dann keine Gültigkeit, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Bezug auf seine eigenen AGB wird hiermit widersprochen. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir, in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers, die Bestellung vorbehaltlos annehmen. Bislang tatsächlich geübte Abwicklungsmodalitäten verlieren ihre Wirksamkeit, auch dann, wenn sie im Zusammenhang mit vertraglichen Regelungen vollzogen wurden, die identisch mit den Regelungen dieser AGB sind.
(3) Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluß
(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung zustande, sofern nicht anderweitig bereits ein schriftlicher Vertrag geschlossen oder der Auftrag ohne Bestätigung ausgeführt worden ist.
(2) Sämtliche Nebenabreden, aus denen Rechte gegen uns hergeleitet werden können, bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
(3) Wir sind jederzeit berechtigt, die Bestellung eines Kunden ohne Angabe von Gründen nicht anzunehmen, insbesondere wenn ein Artikel nicht verfügbar ist oder wenn der Kunde eine Rechnung aufgrund einer früheren Lieferung unberechtigt nicht bezahlt hat.

§ 3 Vertragsinhalt
(1) Für den Umfang der Leistungen ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
(2) Abbildungen und Angaben über den Vertragsgegenstand in beim Vertragsabschluss gültigen Katalogen und sonstigen Unterlagen sind keine zugesicherten Eigenschaften. Wir behalten uns Konstruktions- und Modelländerungen des Vertragsgegenstandes vor, sofern der Vertragsgegenstand und dessen Aussehen dadurch für den Besteller keine unzumutbaren Änderungen erfährt.
(3) Bei Abkündigungen und Preiserhöhungen durch Vorlieferanten muss eine neue Modell- und Preisfindung getroffen werden.
(4) Muster, die einem Auftrag zugrunde liegen, sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden.
(5) Teillieferungen und Teilleistungen durch uns sind zulässig und werden als solche berechnet und berechtigen den Besteller nicht, die Zahlung bis zur vollständigen Lieferung zurückzuhalten.
(6) Bei Sonderanfertigungen von Massenartikeln für den Besteller behalten wir uns das Recht vor, die tatsächlich an uns gelieferte Warenmenge der Sonderanfertigung an den Besteller zu liefern und zu berechnen. Eine Abweichung von der Bestellmenge von bis zu 10% ist zulässig.

§ 4 Versand
(1) Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt Versendungskauf. Die Ware kommt auf Kosten und Gefahr des Bestellers zum Versand. Mit Übergabe/Übernahme der Ware an einen Spediteur, Frachtführer oder Abholer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Betriebes, geht die Gefahr auf den Besteller über, und zwar auch beim Transport mit unseren Beförderungsmitteln.
(2) Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
(3) Der Versand erfolgt auch bei Rücksendung auf Gefahr des Bestellers. Die verauslagten Versandkosten werden in Rechnung gestellt. Wir sind berechtigt, auf Kosten des Bestellers den Vertragsgegenstand gegen Transportschäden und Verlust zu versichern. Rollgeld am Empfangsort geht zu Lasten des Bestellers.
(4) Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte entgegenzunehmen.
(5) Der Besteller muss sich selbst davon überzeugen, dass gekaufte Waren durch Treppenhäuser und Türen transportiert werden können. Transporte, die mit Kränen oder anderen Hebegeräten durchgeführt werden müssen, sind vom Besteller eigenverantwortlich vorzunehmen.

§ 5 Lieferzeit
(1) Vereinbarungen über die Lieferzeit bedürfen der Schriftform. Im Zweifel ist eine Vereinbarung über die Lieferzeit als ungefährer Richtwert auszulegen. Bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen oder bei Hindernissen, für die unsere Zulieferer verantwortlich sind, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Dies gilt auch dann, wenn die Hindernisse während eines bereits vorliegenden Verzuges entstanden sind.
(2) Sollten wir ohne eigenes Verschulden selbst nicht beliefert werden, obwohl wir bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben haben, werden wir von unserer Leistungspflicht frei und können vom Vertrag zurücktreten. Hierbei werden wir den Kunden über die Nichtverfügbarkeit informieren und dem Kunden im Falle des Rücktritts bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten.

§ 6 Annahmeverzug
Nimmt der Besteller den Vertragsgegenstand nicht termingerecht ab, so sind wir berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach deren Ablauf können wir über den Vertragsgegenstand anderweitig verfügen und dürfen den Besteller mit angemessen verlängerter Frist beliefern. Unberührt hiervon bleiben unsere Rechte, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

§ 7 Abnahme
(1) Auf Abruf bestellte Waren sind spätestens 3 Monate nach Beginn der Versandbereitschaft abzunehmen.
(2) Die Einhaltung dieser Pflicht stellt eine Hauptpflicht dar, wegen derer Nichtbeachtung wir berechtigt sind, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen.

§ 8 Preis und Zahlung
(1) Die Preise gelten ab Lieferwerk ohne Verpackungs- und Versandkosten. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen. Montagekosten werden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, nach Stundenaufwand abgerechnet. Die Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet.
(2) Zur Berechnung kommt der am Tag der Lieferung nach unserer Preisliste geltende Preis. Festpreise oder von den jeweils gültigen Preislisten abweichende Preise bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Die Bezahlung unserer Rechnungen hat, sofern nichts anderes vereinbart ist, wie folgt zu erfolgen: Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Leistungsdatum ohne jeden Abzug.
(3) Bei verspäteter Zahlung werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz des Bürgerliches Gesetzbuches (§§ 247, 288 Abs. 2 BGB) berechnet; bei Verbrauchern in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 247, 288 Abs. 1 BGB), sofern nicht aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangt werden können. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens wird dadurch nicht ausgeschlossen.
(4) Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder bei Umständen, die uns nach Vertragsabschluss bekannt werden und die die Kreditwürdigkeit des Bestellers nach bankmäßigen Kriterien in Frage stellen, werden nach Mahnung sämtliche Forderungen sofort fällig. In diesem Fall sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Nachweis, der für die Kreditwürdigkeit maßgebenden Umstände gilt durch die Auskunft einer angesehenen Auskunftei oder Bank als erbracht.

§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Sämtliche von uns gelieferten Sachen bleiben bis zur Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.
(2) Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.
(3) Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt in unserem Auftrag, und zwar unentgeltlich sowie ohne Verpflichtung für uns derart, dass wir als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen sind, also in jedem Zeitpunkt und Grad der Verarbeitung das Eigentum an den Erzeugnissen behalten. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller mit anderen, nicht uns gehörenden, Waren zu einer neuen Sache verarbeitet, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu, und zwar im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung. Für die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware. Sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
(4) Die Forderungen des Bestellers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt zur Sicherung unserer sämtlichen Forderungen aus dem Geschäftsverhältnis an uns sicherungshalber abgetreten, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiter veräußert wird.
(5) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware aufgrund eines Kauf-, Werk-, Werklieferungs- oder ähnlichen Vertrages nur berechtigt und ermächtigt, wenn die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Besteller nicht berechtigt. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, die Abtretung seinem Vertragspartner zur Zahlung an uns bekanntzugeben. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die Forderungen an den Besteller um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Bestellers oder eines durch unsere Übersicherung beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
(6) Der Besteller darf von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstiger Verfügung durch Dritte, sind wird unverzüglich hiervon zu unterrichten.
(7) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Zurücknahme des Vorbehaltsgutes nach Mahnung berechtigt. Die Kosten der Rücknahme trägt der Besteller. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
(8) Der Besteller trägt die Gefahr für die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware. Er ist verpflichtet, die Ware sorgfältig zu verwahren und ausreichend gegen Verlust (Diebstahl, Feuer, usw.) zu versichern. Er tritt den Anspruch gegen die Versicherung für den Fall eines Schadens hiermit an uns sicherungshalber ab, und zwar einen erstrangigen Teilbetrag in Höhe des Kaufpreises der von uns gelieferten, in unserem Eigentum stehenden Ware. Das gilt auch, wenn die Versicherung den gesamten Schaden nicht in voller Höhe deckt, so dass wir in einem solchen Fall nicht auf eine anteilige Entschädigung verwiesen werden können.

§ 10 Untersuchungs- und Rügepflicht, Gewährleistung
(1) Die Lieferung ist unverzüglich nach dem Eintreffen an dem Bestimmungsort zu untersuchen und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu behandeln. Unterbleibt diese Untersuchung, so ist jegliche Gewährleistungspflicht für uns ausgeschlossen.
(2) Die Lieferung gilt als mangelfrei, wenn eine detaillierte Mängelrüge nicht binnen 8 Werktagen nach Eintreffen am Bestimmungsort bei uns schriftlich unter genauer Beschreibung des Mangels eingeht.
(3) Bei verborgenen Mängeln, die bei unverzüglicher Untersuchung nicht zu entdecken sind, beginnt die Frist mit der Entdeckung. Diese Frist beträgt aber höchstens 3 Monate, beginnend mit dem Eintreffen der Lieferung am Bestimmungsort.
(4) Das Material ist in jedem Falle vor einer Weiterverarbeitung bzw. vor einem Weiterversand zu überprüfen. Für etwaige erst nach Verarbeitungsbeginn angezeigte Mängel und Schäden haften wir nicht.
(5) Bei begründeten Beanstandungen behalten wir uns ein Wahlrecht vor. Nach unserer Wahl sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen und sie unentgeltlich durch einwandfreie Ware zu ersetzen, den Mangel kostenlos zu beseitigen oder dem Kunden den Kaufpreis zu erstatten, der auf die Materialmenge entfällt, die fehlerhaft ist. Ausgetauschte Teile gehen in unser Eigentum über. Für die Ersatzware und die Nachbesserung wird nur so lange Gewähr geleistet, wie für den ursprünglichen Lieferungsgegenstand. Weitere Ansprüche sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen, dies gilt insbesondere für vertragliche und außervertragliche Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst eingetreten sind. Auch haften wir nicht für Mängel, die dadurch verursacht worden sind, dass die Ware unsachgemäß behandelt wurde oder in einer von uns nicht genehmigten Weise verändert wurde.
(6) Die Gewährleistungsfrist ist bei neuen Waren gegenüber Unternehmern auf 1 Jahr beschränkt. Dies gilt nicht bei einem Verbrauchsgüterkauf; bei diesem richten sich die Gewährleistungsansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen. Verkaufen wir an einen Unternehmer gebrauchte Sachen, so gibt es keine Gewährleistung.

§ 11 Haftung
(1) Wir haften nicht bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Unter wesentlichen Vertragspflichten sind solche Pflichten zu verstehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(2) Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung, bei uns zurechenbaren Körper- oder Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder der Übernahme einer Garantie sowie einem vorsätzlichen Handeln.
(3) Alle Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

§ 12 Rechte des Kunden auf Rücktritt
(1) Der Kunde kann im Fall der Unmöglichkeit der von uns zu erbringenden Leistung oder unseres Unvermögens vom Vertrag zurücktreten.
(2) Liegt Leistungsverzug im Sinne des § 5 der Geschäftsbedingungen vor und gewährt der Besteller uns, wenn wir uns in Verzug befinden, eine angemessene Nachfrist mit der ausdrücklichen Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehnt und wird diese Nachfrist nicht eingehalten, so ist der Besteller zum Rücktritt berechtigt.
(3) Tritt Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges des Bestellers oder durch sein Verschulden ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet.

§ 13 Bonitätsprüfung
Der Besteller willigt darin ein, dass wir im Rahmen der Vertragsbegründung, Abwicklung und während der laufenden Geschäftsbeziehung Bonitätseinkünfte über ihn einholen. Hierzu übermitteln wir die zur Bonitätsprüfung benötigten personenbezogenen Daten an die Creditreform Kassel Dr. Schlegel KG und verwenden die erhaltenen Informationen über die statistische Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls für eine abgewogene Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses. Die Bonitätsauskunft kann Wahrscheinlichkeitswerte (Score-Werte) beinhalten, die auf Basis wissenschaftlicher anerkannter mathematisch-statistischer Verfahren berechnet werden und deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen.

§ 14 Datenschutz
Die Parteien sind berechtigt, die Daten des jeweils anderen sowie des einzelnen Vertragsverhältnisses unter Beachtung der jeweils gültigen Vorschriften des Datenschutzes zu erfassen und zu speichern und zu verarbeiten.

§ 15 Abtretung
Wir können Rechte und Pflichten aus geschlossenen Verträgen mit dem Besteller ganz oder teilweise auf Dritte übertragen. Die Abtretung von Forderungen und Ansprüchen gegen uns bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.

§ 16 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrechte
Der Besteller darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten Forderungen gegen Ansprüche von uns aufrechnen. Entsprechendes gilt für Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte des Bestellers. Zurückbehaltungsrechte des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit sie auf einem anderen Vertragsverhältnis beruhen.

§ 17 Allgemeine Bestimmungen
(1) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.
(2) Soweit die Parteien in diesem Vertrag untereinander Ansprüche und Rechte abgetreten haben, nimmt jede Partei die jeweilige Abtretung der anderen ein.
(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Anwendung der einheitlichen Kaufgesetze im Haager Kaufrechtsübereinkommen ist ausgeschlossen.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(5) Erfüllungsort ist Kassel. Soweit es sich beim Besteller um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich rechtliches Sondervermögen handelt, gilt für alle Streitigkeiten – auch für Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozesse – Kassel als Gerichtsstand vereinbart. Die Zuständigkeitsvereinbarung gilt auch für den Fall, dass der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der deutschen ZPO verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Für im Fernabsatz (z.B. im Onlineshop oder per Katalog) getätigte Käufe gelten ferner ergänzend die folgenden Bestimmungen §§ 18–19:

§ 18 Angebot- und Annahme, Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Produkte im Online-Shop oder in einem Katalog stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Warenbeschreibung bzw. einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Bestellbuttons geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Zugangs Ihrer Bestellung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar.
(2) Wir können Bestellungen durch Versand einer Annahmeerklärung in separater E-Mail oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von 2 Werktagen annehmen, wobei der Zugang beim Kunden maßgeblich ist. Werden als Fristen Werktage angegeben, so verstehen sich darunter alle Wochentage mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen an unserem Sitz in Kassel.
(3) Ein vertragliches Widerrufsrecht räumen wir nicht ein.

§ 19 Internetangebot
Soweit wir in unserem Internetangebot mit Links auf fremde Seiten im Internet verweisen, ist dem Besteller bekannt, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der verlinkten Seiten haben. Wir machen uns alle sich auf http://www.schrauben-lange.de sowie http://www.lange-kassel.de angezeigten Links zu externen Inhalten und alle Inhalte der Seiten, zu denen Links führen, nicht zu eigen.